Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Benissimo Buffet·Catering GmbH

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Benissimo Buffet·Catering GmbH, Fronleichnamsweg 11, 8940 Liezen (nachfolgend Caterer oder Catering genannt) gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie vom Catering ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.2. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch den Caterer.

2.2. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt der Caterer keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

2.3. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Konzessionen oder sonstiger Genehmigungen ist Aufgabe des Kunden und nur dann Bestandteil des Angebots, wenn dies schriftlich vereinbart ist.

2.4. Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit ausdrücklich und schriftlich nicht anders vereinbart, mit allen Rechten Eigentum vom Catering. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung und die Weitergabe an Dritte sowie die Vornahme von Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung vom Caterer.

2.5. Sollten einzelne Artikel unseres Angebotes nicht zeitgerecht beschaffbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen gleichwertige Ware vor.

2.6. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Cateres zustande.

3. Lieferung/Übergabe

3.1. Zugesagte Termine werden vom Catering nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden den Caterer von den übernommen Pflichten.

3.2. Eventuelle Beanstandungen sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort), längstens aber binnen 3 Tagen nach Übergabe/ Leistung vom Kunden bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt das Catering keinerlei Haftung.

3.3. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

3.4. Alle vom Caterer angelieferten Materialien und Gegenstände mit Ausnahme der Speisen und Getränke stehen und bleiben im Eigentum des Caterers, und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

3.5. Die Erzeugnisse des Caterers reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

3.6. Eventuell noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. beseitigt. Sofern sie die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.


4. Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

4.2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

4.3. Die Angebotspreise gelten vier Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser vier Monate ist der Caterer berechtigt, die Preiserhöhungen oder –senkungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen oder –senkungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

4.4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.5. Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Raumschaffungsmaßnahmen sind, wenn nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht im Angebot enthalten – gleiches gilt auch für eventuelle mit den Räumlichkeiten verbundenen Nebenkosten wie Abschlagzahlungen an vor Ort ansässige Gastronomie.


5. Stornobedingungen
5.1. Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung 20 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

5.2. Bei Stornierung bis 3 Tage vor der Veranstaltung werden 70 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

5.3. Bei Stornierung unter 3 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.


6. Zahlungsbedingungen

6.1. Zahlung der Rechnung hat nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tage netto ohne Abzug zu erfolgen.

6.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten sofern er nicht Verbraucher im Sinne des KSchG. ist. Der Aufraggeber darf nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

6.3. Zahlungen werden auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet und zwar in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptsache.

6.4. Bei Zahlungsverzug gelten 10% Verzugszinsen als vereinbart.


7. Versicherung

7.1. Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter, Kunde oder Auftraggeber selbst abzuschließen.


8. Gerichtsstand

8.1. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes sowie die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.


9. Haftung

9.1. Die Haftung für jegliche Schäden ist ausgeschlossen

Mittagessen im Haus der Inklusion

Sie können in unserem Speisesaal im „Haus der Inklusion" täglich zwischen 12 bis 13 Uhr Ihr Mittagessen einnehmen – täglich frisch zubereitet und von unserem Team frisch auf den Tisch serviert.

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